Rechtsanwalt und Notar (Amtssitz Hannover)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Holger-Erik von Harpe wächst im Schaumburger Land auf. Nach dem Wehrdienst bei Bremen studiert er an der Universität Bielefeld. Sein Referendariat absolviert er im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Nach einer 2-jährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einem Arbeitgeberverband in Essen zog es ihn zurück nach Niedersachsen. Seitdem arbeitet er als Rechtsanwalt in der Kanzlei MAHNE ı GERMANN.
2010 | Zulassung als Rechtsanwalt |
2011 | Rechtsanwalt beim Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (AGAD) |
2014 | Partner bei MAHNE ı GERMANN |
2014 | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
2017 | Ernennung zum Notar |
2018 | Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) |
Rechtsanwalt Holger-Erik von Harpe hat sich auf das Zivilrecht spezialisiert und befasst sich dabei vor allem mit arbeitsrechtlichen Fragen. Während seiner Tätigkeit beim Arbeitgeberverband hat er vertiefte Erfahrungen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gesammelt. Diese hat er in seiner Zeit bei MAHNE ı GERMANN weiter kontinuierlich ausgebaut. Bei fächerübergreifenden Fragestellungen, insbesondere bei Umstrukturierung und Unternehmenstransaktionen, bringt er diese stets ins Team ein. Seit Beginn der Anwaltstätigkeit widmet er sich zudem mit besonderem Interesse dem IT- und Computerrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte von Notar Holger-Erik von Harpe
Immobilien: Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungen, Kauf von Bauträgern, Immobilienschenkungen, Projektentwicklungen im Wohn- und Gewerbeimmobilienbereich, Aufteilung in Wohnungseigentum, Weitergabe eines Betriebes mit Immobilien
Unternehmen: Unternehmensgründungen, Gesellschaftsverträge, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmenskaufverträge, Regelung der Unternehmensnachfolge, Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen, Gesellschafterwechsel, Registeranmeldungen
Vorsorgen: General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Erben und Vererben: Testamente und Erbverträge, Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen, Sicherung der Weiterführung eines Unternehmens , Erb- und Pflichtteilsverzichte, Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungen, Testamentsvollstreckung
Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Lebenspartnerschaftsvertrag, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften