Dr. Winrich Germann

Rechtsanwalt · Notar a.D. · Fachbuchautor · Dozent

Winrich Germann wächst in Stade auf. Nach dem Abitur und der Ausbildung zum Reserveoffizier studiert er Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft an den Universitäten Heidelberg und Hamburg. Das Referendariat absolviert er in Niedersachsen und erhält 1973 seine Zulassung als Rechtsanwalt.

1973 Zulassung als Rechtsanwalt.
1976 Promotion zum Dr. jur bei Prof. r. Henckel, Universität Göttingen zu Fragen des Sozialschutzes der Arbeitnehmer im Konkurs
1977 Gründung der Anwaltskanzlei MAHNE ı GERMANN in Hannover gemeinsam mit Dr. Dirk Mahne
1979 Ernennung zum Notar
1981 Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht
1985 – 2002 Geschäftsführer des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverband e.V. im DAV
1993 – 2009 Tätigkeit als Dozent der Deutschen Anwalt- und Notarakademie auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Umwandlungsrechts (Deutschen Anwalt- und Notarakademie)
1995 -2012 Mitglied des gemeinsamen Prüfungsamtes in Berlin für die Zulassung ausländischer Bewerber zur Rechtsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland nach der EG-Diplom-Anerkennungsrichtlinie

Winrich Germann ist Fachbuchautor im GmbH-Recht und Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Er berät kleine und mittelständische Unternehmen in Fragen des nationalen und internationalen Gesellschafts-, Umwandlungs- und Steuerrechts. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Erb- und Medizinrecht.

Aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung und Sachkompetenz, die er engagiert und mit Freude zum Beruf einsetzt, ist Winrich Germann auch nach seinem altersbedingten Ausscheiden als Partner weiterhin als kompetenter Berater in unserer Kanzlei tätig.