Mediation
Ist Ihr Konflikt nicht nur von rechtlichen Fragen geprägt, spielen auch persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Belange wichtige Rollen, welche einer zukunftsweisenden Bereinigung bedürfen, so stehen unsere zertifizierten Mediatoren für Sie bereit.
„Mediation“ bedeutet Vermittlung. Mediatoren sind allen Betroffenen des Konfliktes verpflichtet, nehmen also anders als Anwälte nicht ausschließlich Ihre individuellen Interessen wahr – bis auf Ihren Wunsch, den Streit durch ein strukturiertes freiwilliges Verfahren konstruktiv und mittels gemeinsamer Anstrengungen beizulegen.
Die Mediation hat folgende Grundstruktur, die freilich von Fall zu Fall immer einvernehmlich geändert
werden kann:
1. |
Zunächst wird über das Wesen der Mediation aufgeklärt. Die Beteiligten einigen sich über die Regeln, nach denen die Klärung des Konfliktes angegangen wird. Hier wird auch die Kostenfrage offen erläutert, mit dem Ziel, insoweit eine erste Einigung zu erreichen. |
2. |
Jeder Konfliktbetroffene erhält vom Mediator die Gelegenheit, den Streit aus seiner Sicht darzustellen. Der Mediator erstellt so eine Sammlung der Einzelaspekte des Konflikts und steht in der Verantwortung, auch eventuell zunächst nur vage zu Tage tretende Einflüsse aufzudecken. Hierfür sind eine solide methodische Ausbildung und vertiefte Kenntnisse des betroffenen Konfliktfeldes seitens des Mediators die doppelte Grundvoraussetzung. |
3. |
Die gemeinsam ermittelten Themen werden systematisch durchgearbeitet. Rede und Gegenrede finden statt. Der Mediator achtet darauf, dass jede Meinung eingebracht werden kann, und die im ersten Schritt verabredeten Regeln (Ziff. 1) strikt eingehalten werden, wie z.B. das einfache Versprechen, einander nicht in das Wort zu fallen. |
4. |
Alle denkbaren Lösungsoptionen werden gesammelt und bewertet. |
5. |
Die Konfliktgegner entscheiden gemeinsam, ob und wie der Konflikt beigelegt wird. Der Mediator berät dabei über die Möglichkeiten der Form einer Abschlussvereinbarung. |
Über die Frage, ob es sinnvoll ist, eine Mediation anzustreben, sprechen wir mit Ihnen vor der Erteilung eines Auftrages an uns. Denn in einem Fall, in dem wir Sie bereits als Rechtsanwälte vertreten, sind wir nicht neutral und können einen Mediationsauftrag nicht annehmen. Wir können Sie allerdings dann auch in einem Mediationsverfahren vor einem anderen Mediator anwaltlich begleiten und betreuen.
